Beim Thema Deeskalation und Eskalation sowie Gewalt am Arbeitsplatz hört man öfter vom TOP-Prinzip, doch was ist das TOP-Prinzip?

Das TOP-Prinzip ist ein grundlegendes Konzept des Arbeitsschutzes zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen gegen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Denn Gewaltvorfälle kommen in einigen Branchen regelmäßig vor. Die Abkürzung TOP steht für Technische, Organisatorische und Personenbezogene Maßnahmen. Es beschreibt eine klare Rangfolge, nach der Schutzmaßnahmen geplant und umgesetzt werden sollen. Das Prinzip wird in Deutschland vor allem von Institutionen des Arbeitsschutzes wie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und den Berufsgenossenschaften (z. B. der BGW) angewendet und vermittelt. Auch im Saarland wird es umgesetzt. Es kommt in sehr vielen Arbeitsbereichen zum Einsatz, etwa in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, sozialen Einrichtungen, Industriebetrieben, Verwaltungen, Schulen oder auf Baustellen. Ziel des Prinzips ist es, Gefährdungen möglichst wirksam und dauerhaft zu reduzieren. Ein anderes Konzept ist das Aachener Modell.

Dem TOP-Prinzip liegt die Idee zugrunde, dass Gefahren zuerst direkt an ihrer Ursache bekämpft werden sollen, bevor man versucht, das Verhalten von Beschäftigten anzupassen. Deshalb haben technische Maßnahmen immer Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. Technische Veränderungen wirken meist dauerhaft und unabhängig vom Verhalten einzelner Personen. Organisatorische Maßnahmen schaffen sichere Abläufe und Strukturen. Personenbezogene Maßnahmen – etwa Schulungen – sind zwar wichtig, gelten aber als letzte Stufe, weil ihre Wirksamkeit stark vom Verhalten der einzelnen Menschen abhängt.

Die Rangfolge des TOP-Prinzips lässt sich übersichtlich darstellen:

 

StufeBedeutungBeispiele
1. Technische Maßnahmen (T) Veränderungen an Technik, Räumen oder Ausstattung, um Gefahren direkt zu reduzieren Alarm- und Notrufsysteme, sichere Raumgestaltung, Schutzvorrichtungen an Maschinen, ergonomische Arbeitsplätze
2. Organisatorische Maßnahmen (O) Anpassung von Arbeitsabläufen, Regeln oder Strukturen innerhalb einer Organisation Klare Handlungsanweisungen bei Gewalt, Dienstplanung mit ausreichender Personalbesetzung, Dokumentations- und Meldesysteme
3. Personenbezogene Maßnahmen (P) Maßnahmen, die das Verhalten oder die Fähigkeiten der Beschäftigten betreffen Deeskalationstrainings, Schulungen zum Konfliktmanagement, psychologische Unterstützung nach belastenden Ereignissen

 

Das Top-Prinzip und seine Vorteile

Ein Beispiel aus dem Gesundheits- und Sozialbereich zeigt, wie das Prinzip praktisch angewendet wird. Wenn Mitarbeitende in einer Beratungsstelle mit aggressiven Klientinnen oder Klienten konfrontiert werden können, würde man nach dem TOP-Prinzip zunächst technische Lösungen prüfen. Dazu könnte gehören, Empfangsbereiche so zu gestalten, dass Mitarbeitende einen schnellen Fluchtweg haben oder dass Alarmknöpfe installiert werden. Anschließend würden organisatorische Maßnahmen umgesetzt, etwa klare Regeln für den Umgang mit aggressivem Verhalten/Gewalt oder die Vorgabe, dass besonders schwierige Gespräche nicht allein geführt werden. Erst danach folgen personenbezogene Maßnahmen wie Deeskalationstrainings oder Fortbildungen zum Umgang mit Konflikten.

Der große Vorteil dieses Systems liegt darin, dass Risiken systematisch und nachhaltig reduziert werden. Technische und organisatorische Maßnahmen sorgen dafür, dass gefährliche Situationen gar nicht erst entstehen oder zumindest deutlich entschärft werden. Schulungen und Trainings bleiben wichtig, werden jedoch nicht als alleinige Lösung betrachtet. Dadurch verhindert das TOP-Prinzip, dass Verantwortung für Sicherheit ausschließlich auf einzelne Beschäftigte übertragen wird.

Insgesamt stellt das TOP-Prinzip somit einen zentralen Ansatz im modernen Arbeitsschutz dar. Es hilft Organisationen dabei, Gefährdungen strukturiert zu analysieren und Schutzmaßnahmen so zu priorisieren, dass sie möglichst wirksam und dauerhaft sind – unabhängig davon, ob es sich um Industriearbeitsplätze, soziale Einrichtungen oder Einrichtungen des Gesundheitswesens handelt.

Dennoch können trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen konfliktreiche oder sogar gefährliche Situationen entstehen – insbesondere in Berufen mit intensivem Kontakt zu Menschen. Deshalb können Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungstrainings eine hilfreiche Ergänzung sein. Solche Trainings stärken die persönliche Handlungssicherheit, vermitteln Strategien zur Deeskalation und helfen dabei, in schwierigen Situationen und in Notwehrsituationen ruhig und souverän zu reagieren. Wichtig ist jedoch, dass diese Trainings nicht als Ersatz für strukturelle Schutzmaßnahmen verstanden werden. Vielmehr ergänzen sie das TOP-Prinzip auf der Ebene der personenbezogenen Maßnahmen und tragen dazu bei, dass Beschäftigte sich sicherer fühlen und besser auf mögliche Konfliktsituationen vorbereitet sind. Sich durch Konzepte, Regeln und Schutzmaßnahmen vor Gewalt zu schützen ist sinnvoll und notwendig. Doch in Notwehrsituationen kann die Fähigkeit, sich selbst verteidigen zu können, von großer Bedeutung sein!



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